Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Daten des Verpflichtungsgebers, der die Kosten für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländer trägt.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich.
Die aktuelle Anschrift des Gastgebers. Dieser muss seinen Wohnsitz innerhalb der Städteregion Aachen haben. Hinweis: Sollten Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Städteregion Aachn haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Verpflichtungsgebers.
Der/die eingeladene/n Ausländer, für den/die die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Bitte tragen Sie in der Zeile "Ort" zusätzlich das Land der Adresse ein (bspw. Istanbul/TÜRKEI)
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend. Im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder angegeben werden. Für andere Personen muss eine eigene Verpflichtungserklärung abgegeben werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente hinzugefügt werden. Es können ausschließlich PDF-Dokumente hochgeladen werden. Bitte nach der Auswahl der Dokumente auf Ihrem Computer den Button "Hochladen" anklicken, damit diese beigefügt werden. WICHTIG: Bitte laden Sie alle für Sie relevanten Dokumente die in der Unterlagenliste (sh. Downloadbereich auf der Internetseite) aufgeführt sind, hoch. Ohne prüffähige Unterlagen erfolgt keine Bearbeitung.