Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der / Die Unterzeichnende, welcher / welche sich gegenüber dem Ausländeramt verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländers nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im Landkreises Bautzen befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des / der Unterkunftgebers / Unterkunftsgeberin.
Bitte wählen Sie hier den Zweck der Verpflichtungserklärung (Einladung) aus. Sollte ein anderer Zweck gewünscht sein, wenden Sie sich zur Prüfung bitte an auslaenderamt.aufenthalt@lra-bautzen.de. Eine Einreise vor dem ausgewählten Einreisedatum wird nicht möglich sein.
Der / Die eingeladene Ausländer / Ausländerin, für den / die die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers / der Ausländerin. Bitte geben Sie diese so genau wie möglich an.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner / Ehepartnerin des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 18 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Bitte laden Sie hier folgende Unterlagen hoch: ########### Scan oder Foto Ihres Personalausweises oder Reisepasses und aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Bitte Hochladen unter "Kopie Ihres Identitätsdokumentes") ########### Mietvertrag oder Eigentumsnachweis zu Wohnraum (Bitte Hochladen unter "Mietvertrag hinzufügen") ########### die letzten 3 Gehaltsabrechnungen oder Nachweis über Arbeitslosengeld I, Rentenbescheid oder bei Selbstständigen ein Schreiben vom Steuerberater, welches das monatliche bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate konkret mit den Abzügen der Krankenversicherung enthält. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) kann nicht verwendet werden. (Bitte Hochladen unter "Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit")