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Der / Die Unterzeichnende, welcher / welche sich gegenüber dem Ausländeramt verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländers nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.

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Für den Fall, dass eine Firma die Verpflichtung eingeht, muss die Verpflichtungserklärung vom Geschäftsführer, Prokura oder einem Vertretungsbevollmächtigten (gemäß Handelsregisterauszug) abgegeben werden.
Wählen Sie diese Option, falls der Antragsteller eine Firma bzw. Unternehmen ist.
Geben Sie hier den Namen der Firma oder des Unternehmens ein.
  • Wählen Sie
  • männlich
  • weiblich
  • divers
Geben Sie hier die Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch) des Antragstellers an. Bei Eingabe eines Buchstabens wird Ihnen jeweils eine mögliche Auswahl an Staatsangehörigkeiten vorgegeben.
  • Wählen Sie
  • Ausweisersatz
  • Personalausweis
  • Reisepass
Wählen Sie hier die Art des Dokuments aus, mit der Antragsteller seine Identität gegenüber der Behörde glaubhaft machen kann.
Die im Identitätsdokument eingetragene Seriennummer/Passnummer.
  • Wählen Sie
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltsgestattung
Bei Ausländern wird hier die Art des Titels ausgewählt.
Das Datum an dem der Aufenthaltstitel, falls dieser zeitlich begrenzt ist, unwirksam wird.
Die Bezeichnung des vom Antragsteller ausgeführten Berufs.
Der vollständige Name der Firma oder des Unternehmens, bei dem der Antragsteller beschäftigt ist.

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Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.

Eine gültige Email-Adresse, die bei evtl. Rückfragen verwendet wird.

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Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im Landkreises Bautzen befinden.


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