Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde bzw. der Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländers nach §§ 66 und 67 des Ausländergesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im Saarland befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Der eingeladene Ausländer, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 18 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente dem Antrag hinzugefügt werden. Beachten Sie, dass nach der Auswahl eines Dokuments zusätzlich die Schaltfläche „Hochladen“ angeklickt werden muss. Erst dann wird das Dokument im System gespeichert. Erfolgt dieser Schritt nicht, wird das Dokument nicht verarbeitet und der Antrag kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich unter "weitere Dokumente" folgende Unterlagen hochzuladen: • Kopie Ihrer monatlichen Kreditratenzahlungen (z.B. für einen Privatkredit, Hypothek, Leasing für ein KFZ oder eines sonstigen Darlehns) • Kopie Ihres Arbeitsvertrages (nebst sonstiger Änderungsverträge) • Kopie der Einkommensnachweise Ihres Ehegatten (--> sofern Sie verheiratet sind; z.B. Arbeitsvertrag, letzte drei Lohnabrechnungen usw.) • Sonstige Einkommensnachweise (z.B. Nachweise über monatliche Miet- bzw. Pachteinnahmen, bei Selbständigkeit: Einkommenssteuerbescheide der Vorjahre, Bescheinigung Ihres Steuerberaters über monatliche Einkünfte abzüglich Steuer- und Sozialversicherungsabgaben – keine Betriebswirtschaftliche Auswertung)