Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise des u.g. Ausländers nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im zuständigen Wohngebiet der Behörde befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird (falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers).
Der eingeladene Ausländer, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 16 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Wir benötigen Einkommensnachweise für die letzten 3 Monate bei Besuchsaufenthalten und für die letzten 6 Monate bei Daueraufenthalten. Ein Upload ist möglich bis zu einer Dateigröße von 5 mb, zugelassen sind pdf, jpg und png. Bitte wählen Sie je eine Datei aus, die dann durch den Button "Hochladen" dem Antrag beigefügt wird.