Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländers nach §§66 und 67 des Ausländergesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden (Gastgebenden). Diese muss sich im Landkreis Würzburg befinden. Bewohner der Stadt Würzburg wenden sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Würzburg (ausland@stadt.wuerzburg.de).
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Der eingeladene Ausländer, für den die Kosten des Lebensunterhalts bzw. die Kosten für die Ausreise getragen werden.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier dürfen lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene unverheirateten minderjährigen Kinder angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden. Für weiter Personen die diese Vorgabe nicht erfüllen ist jeweils ein eigenen Verpflichtungserklärung abzugeben.
* Pflichtfelder beachten -//- -//- -//- Im Folgenden können digitalisierte Dokumente dem Antrag hinzugefügt werden. __1.) Dokumententyp auswählen __2.) Datei auswählen __3.) durch Klick auf den Button Hochladen dem Antrag beifügen -//- -//- -//- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit = Verdienstbescheinigung (bitte mindestens für die letzten 6 Monate beifügen) bzw. Einkommensnachweis (Einkommensteuerbescheid nur aus: laufendes Jahr minus 1 Jahr -//- -//- -//- Geeignete Einkommensnachweise*: Selbständige: aktuelle Einkommensbescheinigung des Steuerberaters (Vordruck auf unserer Internetseite; Gesellschaften und geschäftsführende Gesellschafter: Bescheinigung des Steuerberaters zur Gewinnermittlung + Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes + Auszug aus dem Unternehmensregister mit letzter Jahresendabrechnung -//- -//- -//- NICHT geeignete Unterlagen: BAB, BWA, Erfolgsrechnung oder Einnahme-Überschussrechnung -//- -//- -//- * Auszählung nicht abschließend.