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Bei juristischen Personen ist der Firmenname anzugeben und die Verpflichtungserklärung durch einen handlungsbevollmächtigten Vertreter (Firmeninhaber, Geschäftsführer, Vorstand) vorzunehmen. Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde des Firmensitzes zuständig.
Wählen Sie diese Option, falls der Antragsteller eine Firma bzw. Unternehmen ist.
Geben Sie hier den Namen der Firma oder des Unternehmens ein.
  • Wählen Sie
  • männlich
  • weiblich
  • divers
Geben Sie hier die Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch) des Antragstellers an. Bei Eingabe eines Buchstabens wird Ihnen jeweils eine mögliche Auswahl an Staatsangehörigkeiten vorgegeben.
  • Wählen Sie
  • Personalausweis (BPA)
  • Reisepass
  • Ausweisersatz
  • Passersatzpapier
Wählen Sie hier die Art des Dokuments aus, mit der Antragsteller seine Identität gegenüber der Behörde glaubhaft machen kann.
Die im Identitätsdokument eingetragene Seriennummer/Passnummer.
  • Wählen Sie
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • ICT-Karte
  • Mobiler ICT-Karte
Bei Ausländern wird hier die Art des Titels ausgewählt.
Das Datum an dem der Aufenthaltstitel, falls dieser zeitlich begrenzt ist, unwirksam wird.
Die Bezeichnung des vom Antragsteller ausgeführten Berufs.
Der vollständige Name der Firma oder des Unternehmens, bei dem der Antragsteller beschäftigt ist.

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Eine gültige Email-Adresse, die bei evtl. Rückfragen verwendet wird.

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