Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, die sich gegenüber dem Amt für Migration und Integration verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie gegebenenfalls die Kosten für die Ausreise gemäß §§66 und 67 AufenthG der/des unten genannten Ausländerin/Ausländers (Gastes) zu tragen. Die Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich gegenüber der für den vorgesehenen Aufenthaltsort der/des Ausländers/Ausländerin (Gastes) zuständigen Ausländerbehörde abzugeben.
Die Angaben sind freiwillig und dienen ausschließlich dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Aktuelle Anschrift des/der Unterzeichnenden
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Angaben der/des Ausländerin/Ausländers (Gastes), für den die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie gegebenenfalls die Kosten für die Ausreise gemäß §§66 und 67 AufenthG zu tragen sind.
Angaben zur Heimatadresse des Ausländers (Gastes)
Angaben zur/zum begleitenden Ehegattin/Ehegatten sowie zu eigenen Kinder unter 18 Jahren. Für andere Personen ist eine separate Verpflichtungserklärung auszufüllen.
Sie haben die Möglichkeit, digitalisierte Dokumente (zum Beispiel Nachweis über den Krankenversicherungsschutz des Gastes, Nachweise über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Feststellung der Bonität) dem Antrag hinzuzufügen. Zulässig sind die Dateiarten .pdf und .jpg/.jpeg. Die Dateigrößenbeschränkung beträgt 2 MB je Dokument. Die ausgewählte Datei wird durch den Button "Hochladen" dem Antrag beigefügt.
Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und vollständig gemacht zu haben. Von den nachstehenden Hinweisen zum Datenschutz habe ich Kenntnis genommen.
Datenschutzhinweis: Das Amt für Migration und Integration erfasst Ihre personenbezogenen Daten (u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen in einer Datei für Verpflichtungserklärungen. Auf Grundlage dieser Daten werden Verpflichtungserklärungen erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie zu deren Durchsetzung erforderlich ist.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Nürnberg, Amt für Migration und Integration, Regensburger Str. 231, 90478 Nürnberg, Telefon:0911-231-0; Kontakt: www.migration-und-integration.nuernberg.de
Das Amt für Migration und Integration erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten und ist zuständig, soweit Sie diese Rechte geltend machen wollen. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, dem Ausländerzentralregistergesetz, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Herausgegeben werden dürfen die Daten des Amtes für Migration und Integration an andere Ausländerbehörden, sonstige Behörden, Gerichte und ggf. Behörden anderer Staaten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die im Rahmen einer Verpflichtungserklärung erfassten Daten werden nach 6 Jahren ab dem Ende ihres Geltungszeitraumes gelöscht.
Den Datenschutzbeauftragten / die Datenschutzbeauftragte der Stadt Nürnberg erreichen Sie unter Stadt Nürnberg, Behördlicher Datenschutz, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, Telefon: 0911/231 – 0 E-Mail: datenschutz@stadt.nuernberg.de Kontaktformular: https://www.nuernberg.de/internet/referat2/datenschutz.html Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.