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Der/Die Unterzeichnende, welche/r sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise des u.g. Ausländers nach §§66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes zu tragen.

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Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im zuständigen Wohngebiet der Behörde befinden.