Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Der/Die Unterzeichnende, welcher sich gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach §68 des Aufenthaltgesetzes sowie die Kosten für die Ausreise der u.g. Ausländers nach §§66 und 67 des Ausländergesetzes zu tragen.
Diese Daten dienen dazu, bei Rückfragen oder fehlenden Angaben, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 16 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Im Folgenden können digitalisierte Dokumente dem Antrag hinzugefügt werden. Dazu wird je nach Dokumenttyp eine Datei ausgewählt, die dann durch den Button Hochladen dem Antrag beigefügt wird. Folgende Nachweise werden benötigt: die letzten drei Gehaltsabrechnungen (bei Selbstständigen aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters), Passkopien aller Gäste, Kopie Ihres Passes oder Personalausweises. Zusätzlich wird bei langfristigen Aufenthalten eine Kopie des Mietvertrages benötigt.