Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.
Angaben zur natürlichen oder juristischen Person die sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sowie die Kosten für die Ausreise gem. §§ 66, 67 AufenthG, des unten genannten Ausländers (Gastes) zu tragen. Die Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich gegenüber der für den vorgesehenen Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes) zuständigen Ausländerbehörde abzugeben. Bei juristischen Personen ist der Firmenname anzugeben und die Verpflichtungserklärung durch einen handlungsbevollmächtigten Vertreter (Firmeninhaber, Geschäftsführer, Vorstand) vorzunehmen. Grundsätzlich ist die Ausländerbehörde des Firmensitzes zuständig.
Diese Angaben dienen dazu, bei Rückfragen (z.B. bei unvollständigen Angaben) sowie zur Vereinbarung des persönlichen Termins Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Die aktuelle Anschrift des Unterzeichnenden. Diese muss sich im zuständigen Wohngebiet der Behörde befinden.
Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird, falls abweichend vom gewöhnlichen Wohnsitz des Unterkunftgebers.
Die in diesem Formular mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Nach dem Absenden des ausgefüllten Formulars können Sie sich eine Kopie zum Druck bzw. Speichern öffnen. Bitte beachten Sie: Ein Besuchsaufenthalt kann für maximal 90 Tage (3 Monate) beantragt werden.
Angaben zum Ausländer (Gast), für den die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 68 AufenthG, sowie ggf. die Kosten für die Ausreise gem. §§ 66, 67 AufenthG zu tragen sind.
Die Adresse bezieht sich auf den jeweiligen Heimat- bzw. Aufenthaltsstaat des Ausländers.
Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung i.d.R. ausreichend, im Rahmen der Visumsbeantragung muss das Vorhandensein einer Krankenversicherung in der Botschaft nachgewiesen werden.
Hier können lediglich Ehepartner des (1.) Gastes, sowie deren eigene Kinder unter 16 Jahren angegeben werden. Für andere Personen muss eine separate Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Antrag digitalisierte Dokumente (z.B. Nachweis über den Krankenversicherungsschutz des Gastes, Nachweise über Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zur Feststellung der Bonität) hinzuzufügen. Zulässig sind die Dateiarten .pdf, .jpg/.jpeg und .png. Die Dateigrößenbeschränkung beträgt 3 MB je Dokument. Bitte beachten Sie: Die ausgewählte Datei wird erst durch das Anklicken des Buttons "Hochladen" dem Antrag beigefügt! Bitte laden Sie zu Ihrem Antrag in jedem Fall Ihre letzten drei Lohnabrechnungen oder andere geeignete Einkommensnachweise hoch.